EU AI Act (KI-Verordnung)

Der Artificial Intelligence Act (AI Act) der Europäischen Union schafft einen verbindlichen rechtlichen Rahmen, um die Entwicklung und Nutzung vertrauenswürdiger sowie verantwortungsvoller KI-Innovationen in Europa gezielt zu fördern. Angesichts der zentralen Rolle, die Künstliche Intelligenz (KI) mittlerweile in der digitalen Wirtschaft – etwa im Gesundheitswesen, im Finanzsektor oder in der Fertigung – einnimmt, setzt die Verordnung auf einen strukturierten, risikobasierten Ansatz.

Seit ihrem Inkrafttreten am 1. August 2024 stehen die EU-Mitgliedsstaaten in der Pflicht, die Vorgaben des AI Acts in nationales Recht zu überführen. Auch wenn die genaue Ausgestaltung der rechtlichen Anforderungen an verschiedenen Stellen derzeit noch konkretisiert wird, sollten sowohl KI-entwickelnde als auch KI-anwendende Unternehmen bereits frühzeitig Maßnahmen zur Umsetzung ergreifen und sich intensiv mit den komplexen Bestimmungen vertraut machen.

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