Darfst du die Grafiken einfach für Kundenprojekte nutzen? Und welche neuen Pflichten bringt die EU-KI-Verordnung (EU AI Act) ab August 2026 für dich mit sich? In diesem Artikel erfährst du verständlich und praxisnah, wie die aktuelle Rechtslage aussieht und wie du dich als Designer oder Agentur effektiv absicherst.
Urheberrecht bei KI-Generierung: Warum ein Prompt kein Werk erschafft
Die wichtigste Nachricht gleich vorweg: Rein KI-generierte Bilder, Logos oder Grafiken sind rechtlich gesehen gemeinfrei. Das bedeutet, dass sie von jedem kopiert und genutzt werden dürfen, ohne dass du urheberrechtlich dagegen vorgehen kannst.
Das Problem mit der „persönlichen geistigen Schöpfung“
Das deutsche Urheberrecht ist anthropozentrisch – es stellt den Menschen in den Mittelpunkt. Nach § 2 Abs. 2 des Urheberrechtsgesetzes (UrhG) sind nur Werke geschützt, die eine persönliche geistige Schöpfung darstellen. Da eine KI keine Rechtspersönlichkeit besitzt, kann sie selbst kein Urheber sein.
Ein folgenschweres Urteil: Der Fall des KI-Logos vor dem AG München
Vielleicht denkst du jetzt: „Aber ich habe doch aufwendig an den perfekten Steuerungsbefehlen (Prompts) gefeilt!“ Genau dieses Argument hat das Amtsgericht München in einem prägenden Urteil vom 13. Februar 2026 (Az. 142 C 9786/25) abgewiesen. Ein Kläger hatte mithilfe einer KI drei Logos erstellt – teils mit einfachen Kurz-Prompts, teils mit iterativen Anweisungsfolgen von bis zu 1.700 Zeichen.
Das Gericht entschied: Prompting reicht für den Urheberrechtsschutz nicht aus. Ein Prompt ist rechtlich gesehen nur eine abstrakte Idee oder Handlungsanweisung. Weil die KI das Bild autonom über Algorithmen berechnet, fehlt dem Menschen die präzise visuelle Gestaltungskontrolle (z. B. über Linienführung oder Farbmischung). Du agierst beim Prompten nicht als Schöpfer, sondern wie ein reiner Auftraggeber, der eine Werbeagentur beauftragt. Auch ein hoher Arbeitsaufwand („Sweat of the Brow“) ändert daran nichts.
Der Ausweg: Die hybride Schöpfung
Ein Urheberrechtsschutz für deine KI-unterstützten Designs entsteht erst dann, wenn du das KI-Ausgangsmaterial wesentlich, tiefgreifend und individuell manuell überarbeitest. Einfache Farbkorrekturen oder Filter reichen nicht aus. Und Achtung: Der Schutz erstreckt sich dann auch nur auf die Elemente, die du selbst von Hand hinzugefügt hast!
Die Falle im B2B-Geschäft: Verträge und das Risiko für Freelancer
Wenn du als Freelancer oder Agentur Designs für Kunden erstellst, bringt der unbedachte Einsatz von KI massive vertragsrechtliche Risiken mit sich.
- Keine Exklusivität: Da KI-Content gemeinfrei ist, kannst du deinem Kunden daran keine exklusiven Urheberrechte übertragen. Kopiert ein Konkurrent das Design deines Kunden eins zu eins, kann dein Kunde nichts dagegen tun.
- Gefährliche Garantieklauseln: In vielen Standard-Agenturverträgen musst du garantieren, dass du der alleinige Urheber bist und das Werk frei von Rechten Dritter ist. Fliegt die KI-Nutzung auf, drohen dir erhebliche Schadensersatzforderungen.
- Datenabfluss und Geheimhaltung: Wenn du Kundendaten ungeprüft in gängige KI-Systeme eingibst, räumst du den Anbietern oft weitreichende Rechte zur Datennutzung ein. Das verletzt fast immer deine vertraglichen Geheimhaltungsvereinbarungen.
Das Designrecht: Dein Retter in der KI-Not?
Da das Urheberrecht bei KI-Bildern oft versagt, rückt das Designrecht als effektives Schutzinstrument in den Fokus. Das Designrecht schützt die äußere zweidimensionale oder dreidimensionale Erscheinungsform eines Erzeugnisses (wie Farben, Linien oder Oberflächenstrukturen).
Das Beste daran: Beim Deutschen Patent- und Markenamt (DPMA) oder dem europäischen EUIPO eingetragene Designs werden bei der Anmeldung nicht auf Neuheit oder Eigenart geprüft.
KI-Designs können daher problemlos eingetragen werden.
Aber Vorsicht: Im Ernstfall (z. B. bei einem Rechtsstreit) wird die Sache genau geprüft.
- Bei KI-unterstützten Designs (Mensch nutzt KI als Werkzeug) wirst du als Entwerfer anerkannt.
- Bei vollkommen autonomen KI-Designs fehlt ein gesetzlicher Entwerfer; diese Designs sind im Streitfall nichtig.
Nutze clevere Werkzeuge des Designrechts, wie die Neuheitsschonfrist von 12 Monaten, um deine Entwürfe erst am Markt zu testen, bevor du Geld für die Registrierung ausgibst.
Achtung ab August 2026: Die neuen Pflichten des EU AI Acts
Die rechtlichen Spielregeln ändern sich jetzt drastisch. Durch die europäische KI-Verordnung (EU AI Act) gelten ab dem 2. August 2026 weitreichende, zwingende Transparenzpflichten:
- Kennzeichnungspflicht (Art. 50 Abs. 2): KI-generierte Bilder müssen in einem maschinenlesbaren Format markiert sein (z. B. durch unsichtbare digitale Wasserzeichen oder C2PA-Metadaten). Diese Kennzeichnungen dürfen bei der Weiterverarbeitung nicht einfach gelöscht werden.
- Deepfakes (Art. 50 Abs. 4): Wenn du Inhalte veröffentlichst, die echte Personen oder Ereignisse täuschend echt nachbilden, musst du das gut sichtbar kennzeichnen. Für rein künstlerische oder satirische Werke gelten hierbei glücklicherweise mildere Ausnahmen.
Fortsetzungshaftung: Das verdeckte Risiko beim Webscraping
Ein weiteres riesiges Risiko für die Praxis ist die sogenannte Fortsetzungshaftung (Flow-Through Liability). KI-Modelle werden mit riesigen Datensätzen aus dem Internet trainiert. Zwar ist dieses Webscraping für kommerzielle Zwecke unter bestimmten Bedingungen erlaubt (Text and Data Mining nach § 44b UrhG), sofern Websitebetreiber dem nicht widersprochen haben. Das LG Hamburg hat 2024 im sog. LAION-Urteil (Az. 310 O 227/23) in einem Nebenvotum (obiter dictum) angedeutet, dass ein einfacher Text-Disclaimer auf einer Website als Opt-out ausreichen könnte – die Frage zur Maschinenlesbarkeit ließ das Gericht aber ausdrücklich offen. Diese Einschätzung ist daher noch keine gefestigte Rechtsprechung.
Das Problem für dich: Wenn ein KI-Modell unerlaubt mit geschützten Bildern trainiert wurde und dein generiertes Design dem Original zu ähnlich sieht, liegt eine Urheberrechtsverletzung vor. Sobald du dieses Design kommerziell verwertest oder teilst, haftest du persönlich und vollumfänglich – selbst wenn du gar nichts von den Trainingsdaten wusstest!
4 goldene Regeln für deine Designpraxis
Wie minimierst du dieses Risiko im Agentur- oder Freelancer-Alltag? Hier sind vier strategische Empfehlungen:
- Dokumentiere deinen Workflow lückenlos: Speichere deine Prompts, KI-Zwischenschritte und vor allem alle manuellen Änderungen (Vektorisierungen, Retuschen) ab. Nur so kannst du im Streitfall deine eigene schöpferische Leistung beweisen.
- Wähle deine KI-Systeme risikobewusst aus: Nutze für geschäftskritische Projekte Plattformen wie Adobe Firefly (Enterprise), die unter bestimmten Bedingungen eine vertragliche Haftungsfreistellung (Indemnisierung) für Urheberrechtsverletzungen anbieten, und meide reine „Black-Box“-Tools.
- Passe deine Verträge an: Streiche standardmäßige Garantieklauseln zur alleinigen Urheberschaft bei KI-Projekten. Kläre deine Kunden darüber auf, dass KI-Teile gemeinfrei sind.
- Nutze das Marken- und Wettbewerbsrecht: Wenn ein KI-Logo urheberrechtlich nicht geschützt werden kann, sichere es für deinen Kunden als eingetragene Marke ab. Das gewährt exklusive Nutzungsrechte im geschäftlichen Verkehr.
Fazit & Handlungsaufforderung
KI ist ein fantastisches Werkzeug, das uns ungeahnte kreative Möglichkeiten eröffnet – aber sie entbindet uns nicht von der rechtlichen Verantwortung. Wer die Spielregeln von Urheberrecht, Designrecht und dem neuen EU AI Act kennt, schützt sich und seine Kunden vor existenzbedrohenden Abmahnungen.